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Mit der Erstellung eines professionellen Flucht- und Rettungsplanes gehen in der Regel nicht zu vernachlässigende Kosten einher. Vor allem, wenn sich der jeweilige Gebäudekomplex als sehr groß zeigt, sind verschiedene kostenintensive Varianten der Flucht- und Rettungspläne nötig. 

Mithilfe der richtigen Anleitung, kann ein Flucht- und Rettungsplans jedoch auch zu wesentlich günstigeren Konditionen erstellt werden. Die wichtigsten Informationen dazu liefert der folgende Artikel. 

Die gesetzlichen Vorgaben

Dass für das Vorhandensein eines Flucht- und Rettungsplanes eine gesetzliche Pflicht besteht, ergibt sich aus der Arbeitsstättenverordnung. Nach dieser muss ein Flucht- und Rettungsplan durch den Arbeitgeber aufgestellt werden, sofern die Nutzungsart, die Ausdehnung und die Lage der Betriebsstätte dies erforderlich machen. 

Konkretisiert werden diese Anforderungen durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten. Daneben besteht eine Norm für Flucht- und Rettungswege, nämlich die DIN ISO 23601 „Sicherheitskennzeichnung – Flucht- und Rettungspläne“. 

Die Erstellung eines Flucht- und Rettungsplans in Eigenregie

Bei jedem Flucht- und Rettungsplan lässt sich eine gewisse Grundstruktur erkennen. Diese beinhaltet eine Überschrift, einen Übersichtsplan, der rund zehn Prozent der Gesamtfläche einnimmt, eine Legende, Verhaltensregeln für Unfälle und den Brandfall sowie Platz für weiterführende wichtige Informationen. 

Darüber hinaus sind Regeln hinsichtlich der farblichen Gestaltung des Flucht- und Rettungsplanes zu berücksichtigen. Die Hintergrundfarbe muss sich somit entweder lang nachleuchtend zeigen oder in Weiß gehalten sein. 

Grundsätzlich sind auch viele professionelle Anbieter zu finden, welche vorgefertigte Flucht- und Rettungspläne in unterschiedlichen Größen anbieten. Durch den Kunden findet dann lediglich noch die Ergänzung des Detail- und des Übersichtplans sowie den weiterführenden individuellen Informationen statt. 

Es lassen sich jedoch noch weitere Informationen ausmachen, welche ein Flucht- und Rettungsplan aufweisen muss. Zu diesen gehören die Geschossbezeichnung, die Bezeichnung der baulichen Anlage, Informationen zu dem Planersteller, die Plannummer und das Datum der Planerstellung inklusive der Revisionsnummer.

Den passenden Maßstab wählen

Geht es dann im weiteren Verlauf der Erstellung des Flucht- und Rettungsplanes darum, den passenden Maßstab zu finden, muss vor allem auf eine gute Übersichtlichkeit sowie eine einwandfreie Lesbarkeit geachtet werden. 

Festgelegt werden die jeweiligen Maßstäbe auch durch den Abschnitt 5 der DIN ISO 23601. 

Das Einzeichnen des Fluchtweges

Fluchtwege sollten sich stets so gestalten, dass sie den einfachsten und den kürzesten Weg zum nächstgelegen Notausgang darstellen. Nicht geeignet für den Rettungsweg sind allerdings Fahrstühle, da diese in einem Brandfall beispielsweise nicht genutzt werden dürfen. Dennoch sind diese auf dem Flucht- und Rettungsplan aufzuführen. 

Die Kennzeichnung der Fluchtwege muss laut der DIN ISO 23601 stets in grüner Farbe erfolgen. Das genutzte Grün muss dabei heller als das DIN ISO 3864-1 Sicherheitskennzeichen-Grün ausfallen. Empfehlenswert ist es außerdem, vertikal und horizontal eingezeichnete Abschnitte farblich voneinander zu unterscheiden – eine Pflicht dazu besteht jedoch nicht. 

Werden Richtungsanweisungen von einem bestimmten Standort aus eingezeichnet, ist dafür ein Pfeil zu nutzen, welcher dem Typ D der DIN ISO 3864-3 entspricht. Dieser muss außerdem in Grün gehalten sein. Falls sich die Hintergrundfarbe des Flucht- und Rettungsplans jedoch als lang nachleuchtend zeigen, können die jeweiligen Pfeile ebenfalls in Form von Schraffierungen oder Halbtönen realisiert werde. 

Auf dem Flucht- und Rettungsplan sind außerdem Sammelstellen, Erste-Hilfe-Räume und -Koffer darzustellen. Dies gilt sowohl für den Übersichtsplan als auch für den Rettungsweg- und Fluchtwegplan. 

Foto von Bettina@stock.adobe.com

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