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Nötig ist eine Haushaltsauflösung besonders häufig, wenn eine Immobilie geerbt wird. Die Auflösung des Haushaltes unterliegt dann oft einem gewissen Zeitdruck. Die Hinterbliebenen erleben dadurch eine nicht zu vernachlässigende, zusätzliche Belastung.

Sie profitieren aus diesem Grund maßgeblich durch die Unterstützung eines professionellen Dienstleisters für die Haushaltsauflösung. Einen solchen stellt etwa die  Entrümpelung Köln – Ihre professionelle Entrümpelungsfirma dar. 

Welche Dinge grundsätzlich zu beachten sind, wenn es darum geht, eine Haushaltsauflösung vorzunehmen, erklärt der folgende Beitrag. 

Haushaltsauflösung – Was ist darunter zu verstehen?

Die Entrümpelung eines vollständigen Haushaltes, etwa nach einem Todesfall, ist auch als Wohnungs- beziehungsweise Haushaltsauflösung bekannt.

Es findet der Verkauf sämtlicher Einrichtungsgegenstände, des vollständigen Hausrates, aller Möbelstücke und den persönlichen Gegenständen statt. Daneben ist allerdings auch ein Verschenken oder eine Entsorgung der ehemaligen Besitztümer möglich. 

Das Ergebnis der Haushaltsauflösung besteht somit in einer vollkommen leeren Wohnung. Oft streben die Erben im Anschluss außerdem eine Renovierung dieser vor dem Neubezug an. 

Die Berechtigung zur Haushaltsauflösung

Die Erben erhalten im Falle des Todes den Nachlass des Verstorbenen. Dieser Nachlass kann auch seinen vollständigen Haushalt umfassen. Die Entscheidung liegt dann bei den Erben, ob diese eine Haushaltsauflösung vornehmen oder Einrichtung und Hausrat selbst behalten möchten. 

Handelt es sich um eine Mietwohnung oder ein gemietetes Haus, kommt es ebenfalls zu einer Übertragung des Mietvertrags an die Erben. Sie wählen dann, ob eine Übernahme der Wohnung oder eine Kündigung des Mietvertrages gewünscht wird.

Die Erben treten in den Mietvertrag vor allem dann ein, wenn diese das Mietverhältnis von dem Verstorbenen übernehmen. Es folgt ihre Eintragung als neuer Hauptmieter der Wohnung. Dennoch ist es auch in diesem Fall sinnvoll, eine Haushaltsauflösung anzustreben. So kann die neue Einrichtung ganz nach dem persönlichen Geschmack gestaltet werden. 

So läuft die Haushaltsauflösung ab

Es stehen grundsätzlich zwei verschiedene Optionen zur Auswahl, wenn es um die Durchführung der Haushaltsauflösung geht: Die Erben räumen die Wohnung entweder in Eigenregie aus oder sie nutzen die Dienste eines professionellen Unternehmens für Haushaltsauflösungen. Welche Variante dabei am sinnvollsten ist, hängt unter anderem davon ab, wie lange die Haushaltsauflösung dauern darf.

Beträgt die Kündigungsfrist für die Wohnung ohnehin drei Monate, stellt es in der Regel kein Problem dar, die Haushaltsauflösung selbstständig zu organisieren. Dieser Zeitraum reicht in den meisten Fällen aus, um den Hausrat vollständig zu entsorgen, zu verschenken oder auch zu verkaufen. Es entsteht dabei der überzeugende Vorteil, dass für die Arbeit der Haushaltsauflösung selbst keine Kosten anfallen. 

Möchten die Erben die Einrichtungsgegenstände aus dem Haushalt verschenken beziehungsweise verkaufen, stehen dafür heutzutage zahlreiche verschiedene Möglichkeiten bereit. Dennoch ist es ein Fehler, sich von der Haushaltsauflösung hohe Gewinne zu versprechen. In der Regel zeigen sich alt Möbelstücke nicht als sonderlich wertvoll. Eine Ausnahme bilden dabei natürlich Antiquitäten. 
Diejenigen, die sich selbst den großen Aufwand und die emotionale Herausforderung, die oft mit der Haushaltsauflösung einher geht, sparen möchten, sollten jedoch ein professionelles Unternehmen für Haushaltsauflösungen beauftragen. Dieses verfügt über die nötige Übung und Expertise, um die Auflösung des Haushaltes so schnell wie nur möglich abzuschließen. Viele Dienstleister übernehmen in diesem Zusammenhang sogar auch die Entsorgung.

Foto von levelupart@stock.adobe.com

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